Titel: Übereinstimmung von Erhebungszeitraum und Kalkulationszeitraum
Behörde / Gericht:
VG Schleswig-Holstein
Datum: 27.08.2018
Aktenzeichen: 4 A 173/17
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
19005268
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2019, Seite 190
Übereinstimmung von Erhebungszeitraum und Kalkulationszeitraum
- Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 27.08.2018 - 4 A 173/17 -
Leitsatz der Redaktion:
Die satzungsrechtlichen Vorschriften zu zeitraumbezogenen Benutzungsgebühren müssen sicherstellen, dass sich Erhebungszeitraum und Kalkulationszeitraum decken. So wird gewährleistet, dass die Gebührenschuldner nur mit denjenigen Kosten belastet werden, die auf die betreffende Erhebungsperiode entfallen.
Die Kläger wenden sich gegen die Heranziehung zur Entrichtung von Abwassergebühren. Als Erhebungszeitraum sah § 7 Gebührensatzung zunächst das Kalenderjahr vor. Mit 7.…