Titel: Steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro)Fahrrädern
Datum: 13.03.2019
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ
Dokumentennummer:
19005263
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2019, Seite 184
Steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro)Fahrrädern
- Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 13.03.2019 -
Überlässt der Arbeitgeber oder auf Grund des Dienstverhältnisses ein Dritter dem Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrrad zur privaten Nutzung, gilt vorbehaltlich der Regelung des § 3 Nummer 37 EstG für die Bewertung dieses zum Arbeitslohn gehörenden geldwerten Vorteils Folgendes:
1. Nach § 8 Absatz 2 Satz 10 EstG wird hiermit als monatlicher Durchschnittswert der privaten Nutzung (einschließlich Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten nach § 9 Absatz…