Titel: Beitrag für ein nur übergangsweise betriebenes Klärwerk
Behörde / Gericht:
VG Halle
Datum: 16.08.2018
Aktenzeichen: 4 A 277/16
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
19005267
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2019, Seite 189
Beitrag für ein nur übergangsweise betriebenes Klärwerk
- VG Halle, Urteil vom 16.08.2018 - 4 A 277/16 -
Leitsatz des Gerichts:
Übernimmt eine Kommune eine Abwasserentsorgungseinrichtung und beabsichtigt sie, die Abwasserbehandlungsanlage nur übergangsweise bis zur Herstellung eines neuen Klärwerks zu betreiben, entsteht die beitragsrechtliche Vorteilslage erst mit der betriebsfertigen Herstellung der neuen Kläranlage.
Nach § 1 Abs. 2 SBS 2015 erhebt die Beklagte Beiträge zur Deckung des Aufwands für die zur öffentlichen Einrichtung gehörenden Abwasseranlagen. Dabei wird unterschieden zwischen dem Herstellungsbeitrag I, der…