Titel: Anspruch auf Mindestlohn bei einem Praktikum – Unterbrechung des Praktikums
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 30.01.2019
Aktenzeichen: 5 AZR 556/17
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
19005270
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2019, Seite 191
Anspruch auf Mindestlohn bei einem Praktikum – Unterbrechung des Praktikums
- BAG, Urteil vom 30.01.2019 - 5 AZR 556/17 -
Die Klägerin vereinbarte mit der Beklagten, die eine Reitanlage betreibt, ein dreimonatiges Orientierungspraktikum für die Berufsausbildung der Pferdewirtin. Das Praktikum begann sie am 6. Oktober 2015. In der Zeit vom 3. bis 6. November 2015 war die Klägerin arbeitsunfähig krank. Vom 20. Dezember 2015 bis zum 12. Januar 2016 wurde das Praktikum vereinbarungsgemäß unterbrochen. In dieser Zeit verbrachte sie Urlaub mit der Familie und Schnuppertage auf anderen Reiterhöfen. Erst am 12. Januar 2016 nahm sie das…