Titel: Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung bei der Vermietung von Sportanlagen
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 21.06.2018
Aktenzeichen: V R 63/17
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
19005236
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2019, Seite 157
Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung bei der Vermietung von Sportanlagen
- BFH, Urteil vom 21.06.2018 - V R 63/17 -*
Leitsatz der Redaktion:
Die entgeltliche Überlassung einer Sporthalle ist regelmäßig keine bloße Raumüberlassung und deshalb nicht gemäß § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfrei.
Die Steuerbefreiung bei der Überlassung von Sportanlagen setzt keinen langfristigen Vertrag mit mehrjähriger Laufzeit ohne Kündigungsmöglichkeit voraus.
Die Klägerin, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, vermietete mit zwei Mietverträgen einen Sport- und Gymnastikraum für Rehabilitationssport und eine Sporthalle für Kampfsport an einen Sportverein, der…