Titel: Umfang der hypothetischen Festsetzungsverjährung
Behörde / Gericht:
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg [in Berlin) (für Berlin und Brandenburg]
Datum: 21.08.2018
Aktenzeichen: 9 N 104.17
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
19005238
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2019, Seite 159
Umfang der hypothetischen Festsetzungsverjährung
- OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.08.2018 - 9 N 104.17 -*
Leitsatz der Redaktion:
Die »hypothetische« Festsetzungsverjährung wird durchbrochen, wenn trotz des Prinzips der Einmaligkeit der Beitragserhebung eine »zweite« Beitragserhebung zulässig ist, wenn also ein Beitrag erhoben wird, der sich auf eine Anlage bezieht, die rechtlich als solche nicht mit der Anlage identisch ist, auf die sich der hypothetisch festsetzungsverjährte Beitrag bezogen hat, oder wenn sich hinsichtlich des Grundstücks als Beitragsobjekts Änderungen ergeben, die eine »weitere«…