Titel: Kein Homeoffice qua Direktionsrecht
Autor:
RA André A. Schiepel
Behörde / Gericht:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (in Berlin) [für Berlin und Brandenburg]
Datum: 14.11.2018
Aktenzeichen: 17 Sa 562/18
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
19005239
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2019, Seite 160
Kein Homeoffice qua Direktionsrecht
- LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.11.2018 - 17 Sa 562/18 -
Der Arbeitgeber beschäftigt den Kläger in Berlin als Entwicklungsingenieur. Der Arbeitsvertrag enthält keine Regelung zu einer Änderung des Arbeitsortes. Nach einer Umstrukturierung und Betriebsschließung bot die spätere Beklagte dem Kläger an, in Ulm als Entwicklungsingenieur tätig zu werden, wobei er bis zum 31.05.2019 Telearbeit im Homeoffice verrichten sollte.
Nachdem sich der Kläger weigerte, kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis u.a. wegen der Weigerung, im Homeoffice tätig zu werden.
Das LAG…