Titel: Festsetzung von Säumnisgebühren und Stundungszinsen bei Änderung des Abgabenbescheides
Behörde / Gericht:
VG Cottbus
Datum: 19.07.2018
Aktenzeichen: 6 L 588/1
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Abgabenordnung,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
19005168
ebenso Versorgungswirtschaft 4/2019, Seite 123
Festsetzung von Säumnisgebühren und Stundungszinsen bei Änderung des Abgabenbescheides
- VG Cottbus, Beschluss vom 19.07.2018 - 6 L 588/1 -*
Leitsatz der Redaktion:
Ein Säumniszuschlag entsteht kraft Gesetzes bei Verwirklichung des Tatbestands der Säumnis (Nichtzahlung bei Fälligkeit). Säumniszuschläge sind auch dann zu entrichten, wenn sich die Steuerfestsetzung später als unrechtmäßig erweist.
Für die Dauer einer gewährten Stundung von Ansprüchen aus dem Abgabenschuldverhältnis werden Zinsen erhoben. Wird die Festsetzung des gestundeten Anspruchs vor Ablauf der Stundung aufgehoben, ist der Zinsbescheid nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 AO entsprechend zu…