Titel: Vereinbarung zur Ablösung von Straßenausbaubeiträgen
Behörde / Gericht:
VGH Bayern
Datum: 22.03.2018
Aktenzeichen: 6 ZB 18.123
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
19005136
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2019, Seite 93
Vereinbarung zur Ablösung von Straßenausbaubeiträgen
- VGH Bayern, Beschluss vom 22.03.2018 - 6 ZB 18.123 -*
Leitsatz der Redaktion:
Eine (öffentlich-rechtliche) Ablösungsvereinbarung i.S.d. Art. 5 Abs. 9 KAG kann nur dann im Rahmen eines Grundstücksgeschäfts getroffen werden‚ wenn die Gemeinde als Verkäuferin auftritt‚ da nur sie sich als »Beitragsberechtigte« ihres Rechtes begeben kann‚ künftig entstehende Ausbaubeiträge gegenüber dem Grundstückskäufer mittels Bescheids festzusetzen.
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg. Der Kläger war Eigentümer des bebauten Grundstücks‚ welches er mit…