Titel: Unterschiedlich hohe (Mengen-)Gebührensätze für Beitragszahler und Nichtbeitragszahler in einer Gebührensatzung
Behörde / Gericht:
Verwaltungsgericht Potsdam
Datum: 07.05.2018
Aktenzeichen: 8 K 3098/17
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Abwasserrecht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Kommunales Haushaltsrecht,
Wasserrecht
Dokumentennummer:
19005134
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2019, Seite 91
Unterschiedlich hohe (Mengen-)Gebührensätze für Beitragszahler und Nichtbeitragszahler in einer Gebührensatzung
- VG Potsdam, Beschluss vom 07.05.2018 - 8 K 3098/17 -
Leitsatz des Gerichts:
Die Bestimmung unterschiedlich hoher (Mengen-)Gebührensätze für Beitragszahler und Nichtbeitragszahler in einer Trink- oder Schmutzwassergebührensatzung ist grundsätzlich zulässig (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.08.2017 - OVG 9 S 20.16). Die Anwendung des höheren der beiden Gebührensätze ist auch für den Fall sachgerecht, wenn nicht sogar geboten, dass der Grundstückseigentümer zwar zunächst einen Beitrag entrichtet hatte, ihm aber der Beitrag als Folge der Rechtsprechung des…