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Titel: (Teil-)Nichtigkeit der Satzung bei fehlender Ausnahme für nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete
Behörde / Gericht: VGH München
Datum: 29.05.2018
Aktenzeichen: 4 ZB 17.1801
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht
Dokumentennummer: 19005137 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2019, Seite 93

(Teil-)Nichtigkeit der Satzung bei fehlender Ausnahme für nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete

- VGH München, Beschluss vom 29.05.2018 - 4 ZB 17.1801 -*

Leitsatz der Redaktion:

Enthält eine Zweitwohnungsteuersatzung keine Ausnahme für nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, verstößt sie zwar insoweit gegen Art. 6 Abs. 1 GG. Ausgehend von § 139 BGB kommt es für die Frage, ob ein Rechtsmangel zur Gesamtnichtigkeit der Satzung oder nur zur Nichtigkeit einzelner Vorschriften führt, aber darauf an, ob die Beschränkung der Nichtigkeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare sinnvolle (Rest-)Regelung…

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