Titel: Kosten für nachträgliche Herstellung der Lastenfreiheit eines Grundstücks sind keine Betriebsausgaben
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 04.06.2018
Aktenzeichen: IV R 37/15
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ,
Handelsrecht
Dokumentennummer:
19005131
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2019, Seite 88
Kosten für nachträgliche Herstellung der Lastenfreiheit eines Grundstücks sind keine Betriebsausgaben
- BFH, Urteil vom 07.06.2018 - Az. IV R 37/15 -*
Leitsätze des Gerichts (NV - Auszug):
- Hat ein Steuerpflichtiger zunächst ein mit einem dinglichen Recht belastetes Grundstück erworben und löst er dieses später ab, um das Grundstück zu nicht mehr durch das Recht belasteten Zwecken nutzen zu können, sind die Aufwendungen zur Beseitigung der dinglichen Belastung nachträgliche Anschaffungskosten auf den Grund und Boden.
- Es spielt für das Vorliegen von Anschaffungskosten grundsätzlich keine Rolle, ob die beseitigten Einschränkungen in der Nutzbarkeit des Grundstücks…