Titel: Arbeitgeber müssen über nicht genommenen Urlaub aufklären
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 19.02.2019
Aktenzeichen: 9 AZR 541/15
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
19005139
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2019, Seite 95
Arbeitgeber müssen über nicht genommenen Urlaub aufklären
- BAG, Urteil vom 19.02.2019 - 9 AZR 541/15 -*
Leitsatz der Redaktion:
Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber zuvor über den konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.
Zusammenfassung:
Der Arbeitgeber beschäftigte den Kläger vom 01.08.2001 bis zum 31.12.2013 als Wissenschaftler. Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangte der Kläger erfolglos, den von ihm nicht genommenen…