Titel: Anmerkung: Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG bei Betrieben gewerblicher Art als Schuldner der Kapitalerträge
Behörde / Gericht:
Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 28.01.2019
Aktenzeichen: IV C 2 - S 2706-a/15/10001
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ,
Kapitalertragsteuer/SolZ,
Körperschaftssteuer/SolZ,
Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer:
19005130
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2019, Seite 87
Anmerkung: Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG bei Betrieben gewerblicher Art als Schuldner der Kapitalerträge
Anmerkung der Redaktion:
Mit umfänglichem Schreiben vom 28.01.2019 hat das BMF zu Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) Stellung genommen. Im Vergleich zur Verwaltungsanweisung vom 09.01.2015 (IV C 2 - S 2706a/13/10001, BStBl 2015 I S. 111) halten sich die Änderungen aber sehr im Rahmen. Die einzige wesentliche Neuerung betrifft die Rücklagenbildung bei Regiebetrieben in Rz. 35 des BMF-Schreibens.
Bisher war bei einem Regiebetrieb für Zwecke des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG die Rücklagenbildung anzuerkennen, soweit die…