Titel: Zum Begriff der öffentlichen Abwasseranlage
Behörde / Gericht:
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (in Mannheim)
Datum: 14.12.2018
Aktenzeichen: S 2096/18
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Abwasserrecht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
19005087
ebenso Versorgungswirtschaft 2/2019, Seite 53
Zum Begriff der öffentlichen Abwasseranlage
- VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2018 - 2 S 2096/18 -*
Leitsatz des Gerichts:Bestimmt eine kommunale Abwassersatzung, dass die zentrale Abwasserbeseitigung alle Abwasseranlagen mit dem Zweck umfasst, das im Gemeindegebiet angefallene Abwasser zu sammeln, den Abwasserbehandlungsanlagen zuzuleiten und zu reinigen, so genügt es, wenn die Abwasseranlage nur einem der genannten Zwecke dient.
I. Tatbestand (Auszug)
Der Kläger wendet sich gegen seine Heranziehung zu einer Vorauszahlung auf Niederschlagswassergebühren durch die Beklagte.
Er ist hälftiger Miteigentümer des…