Titel: Mitbenutzung einer kommunalen Entwässerungseinrichtung für Straßenentwässerung
Behörde / Gericht:
Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG)
Datum: 22.02.2018
Aktenzeichen: 9 B 6.17
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Abwasserrecht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
19005089
ebenso Versorgungswirtschaft 2/2019, Seite 58
Mitbenutzung einer kommunalen Entwässerungseinrichtung für Straßenentwässerung
- BVerwG, Beschluss vom 22.02.2018 - 9 B 6.17 -*
Leitsatz des Gerichts:
Bei Mitbenutzung einer kommunalen Entwässerungseinrichtung für die Entwässerung von Bundes- oder Landesstraßen hat die Kommune gegen den Straßenbaulastträger nur dann einen Zahlungsanspruch aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag oder in Gestalt eines öffentlich- rechtlichen Erstattungsanspruchs, wenn sie von Gesetzes wegen keine Benutzungsgebühren erheben kann.
Die Beschwerden beider Beteiligter sind unbegründet. In der Rechtsprechung des BVerwG ist geklärt, dass es sich bei dem…