Titel: Gebührenpflicht auch bei Schlechtleistung
Behörde / Gericht:
VG Cottbus
Datum: 15.02.2018
Aktenzeichen: 6 K 1647/14
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Abwasserrecht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
19005088
ebenso Versorgungswirtschaft 2/2019, Seite 57
Gebührenpflicht auch bei Schlechtleistung
- VG Cottbus, Urteil vom 15.02.2018 - 6 K 1647/14 -
Leitsatz der Redaktion:
Eine Grundgebühr kann nur dann entstehen, wenn (zumindest) die Vorhalteleistungen willentlich in Anspruch genommen werden. Hierfür ist unerheblich, ob die Inanspruchnahme aus freiwilliger Motivation oder zugrunde liegendem (Benutzungs-)Zwang geschieht.
Dem Äquivalenzprinzip folgend rechtfertigt auch eine Schlechtleistung (z.B. die Lieferung von vermeintlich bräunlich verfärbtem, geruchsintensivem Wasser) keine Gebührenminderung oder gar den Ausschluss einer Gebührenerhebung.
Der Kläger wendet sich…