Titel: EuGH: Kein automatischer Verlust des Urlaubs- und Abgeltungsanspruchs wegen nicht gestellten Urlaubsantrags
Behörde / Gericht:
EuGH in Luxemburg
Datum: 06.11.2018
Aktenzeichen: C-619/16
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Arbeitsrecht,
EU-Recht
Dokumentennummer:
19005092
ebenso Versorgungswirtschaft 2/2019, Seite 61
EuGH: Kein automatischer Verlust des Urlaubs- und Abgeltungsanspruchs wegen nicht gestellten Urlaubsantrags
- EuGH, Urteil vom 06.11.2018 - C-619/16 -*
Leitsatz des Gerichts:
Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, sofern sie dazu führt, dass der Arbeitnehmer, der vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses keinen Antrag auf Wahrnehmung seines Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub gestellt hat, die ihm nach dem Unionsrecht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses…