Titel: Vorverlagerung des Zeitpunkts der Gebührenentstehung
Behörde / Gericht:
VG Schleswig-Holstein
Datum: 06.02.2019
Aktenzeichen: 4 A 167/16
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Abgabenordnung,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
19005536
ebenso Versorgungswirtschaft 12/2019, Seite 368
Vorverlagerung des Zeitpunkts der Gebührenentstehung
- Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 06.02.2019 - 4 A 167/16 -
Leitsatz der Redaktion:
Der Anspruch auf Zahlung der Gebühr entsteht grundsätzlich erst mit der Erbringung der gebührenpflichtigen Leistung (hier: Straßenreinigung). Eine satzungsrechtliche Regelung, die festlegt, dass die Gebühren bereits für ein Kalenderjahr im Voraus berechnet und durch Bescheid festgesetzt werden, ist nach schleswig-holsteinischem Recht unwirksam. Es ist nicht hinreichend gesichert, dass die Reinigungspflicht doch noch auf die Grundstückseigentümer übertragen wird.
Der Kläger wendet…