Titel: Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten von der öffentlichen Hand beherrschter Kapitalgesellschaften als staatliche Beihilfe
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 13.03.2019
Aktenzeichen: I R 18/19
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EU-Recht,
Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer:
19005535
ebenso Versorgungswirtschaft 12/2019, Seite 364
Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten von der öffentlichen Hand beherrschter Kapitalgesellschaften als staatliche Beihilfe
- BFH, Beschluss (EuGH-Vorlage) vom 13.03.2019 - I R 18/19 -*
Leitsätze des Gerichts:
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Ist Art. 107 Abs. 1 AEUV dahingehend auszulegen, dass eine unter diese Vorschrift fallende staatliche Beihilfe vorliegt, wenn nach den Regelungen eines Mitgliedstaats (Dauer-)Verluste einer Kapitalgesellschaft aus einer wirtschaftlichen Betätigung, die ohne kostendeckendes Entgelt unterhalten wird, zwar im Grundsatz als vGA anzusehen sind und dementsprechend den Gewinn einer…