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Titel: Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten von der öffentlichen Hand beherrschter Kapitalgesellschaften als staatliche Beihilfe
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 13.03.2019
Aktenzeichen: I R 18/19
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EU-Recht, Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 19005535 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2019, Seite 364

Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten von der öffentlichen Hand beherrschter Kapitalgesellschaften als staatliche Beihilfe

- BFH, Beschluss (EuGH-Vorlage) vom 13.03.2019 - I R 18/19 -*

Leitsätze des Gerichts:

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist Art. 107 Abs. 1 AEUV dahingehend auszulegen, dass eine unter diese Vorschrift fallende staatliche Beihilfe vorliegt, wenn nach den Regelungen eines Mitgliedstaats (Dauer-)Verluste einer Kapitalgesellschaft aus einer wirtschaftlichen Betätigung, die ohne kostendeckendes Entgelt unterhalten wird, zwar im Grundsatz als vGA anzusehen sind und dementsprechend den Gewinn einer…

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