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Titel: Rechtsprechungsänderung: Kein Urlaubsanspruch bei unbezahltem Sonderurlaub – Hinweise zur Urlaubsberechnung bei Wechsel Vollzeit/Teilzeit
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 19.03.2019
Aktenzeichen: 9 AZR 315/17
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 19005537 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2019, Seite 370

Rechtsprechungsänderung: Kein Urlaubsanspruch bei unbezahltem Sonderurlaub – Hinweise zur Urlaubsberechnung bei Wechsel Vollzeit/Teilzeit

- BAG, Urteil vom 19.03.2019 - 9 AZR 315/17 -

Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin u.a. die Gewährung von 15 Urlaubstagen für das Jahr 2014.

Auf das Arbeitsverhältnis fand der TV-L Anwendung. Dieser sah vor, dass Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen haben (Fünftagewoche), dieser jedoch im Falle des Ruhens des Arbeitsverhältnisses anteilig gekürzt wird. Die Klägerin arbeitete Anfang des Jahres 2014 im Rahmen einer Dreitagewoche. Für den Zeitraum 01.04.2014 bis 31.01.2016 hatten die Parteien unbezahlten Sonderurlaub vereinbart. Im Jahr 2014 hatte die…

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