Titel: Änderungen bei der Sozialversicherung ab 2020 und neue Beitragsbemessungsgrenzen
Datum: 01.12.2019
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Sozialversicherung
Dokumentennummer:
19005538
ebenso Versorgungswirtschaft 12/2019, Seite 371
Änderungen bei der Sozialversicherung ab 2020 und neue Beitragsbemessungsgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenze ist zu unterscheiden von der Versicherungspflichtgrenze. Die Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Damit bildet die Beitragsbemessungsgrenze einen obersten Wert, bis zu dem Beiträge gezahlt werden müssen. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze müssen keine weiteren Beiträge in der Krankenversicherung und Rentenversicherung gezahlt werden.
Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung orientiert…