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Titel: Zur Abrechnung mehrerer Windkraftanlagen über eine gemeinsame Messeinrichtung trotz vorhandener Einzelzähler
Behörde / Gericht: Brandenburgisches Oberlandesgericht (in Brandenburg an der Havel)
Datum: 16.04.2019
Aktenzeichen: 6 U 155/14
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EEG
Dokumentennummer: 19005484 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2019, Seite 330

Zur Abrechnung mehrerer Windkraftanlagen über eine gemeinsame Messeinrichtung trotz vorhandener Einzelzähler

- OLG Brandenburg, Urteil vom 16.04.2019 - 6 U 155/14 -*

Leitsatz der Redaktion:

Das Vorhandensein von Unterzählern, die eine windparkgenaue Ermittlung der eingespeisten Strommengen ermöglichen würde, schließt nicht aus, dass die Strommengen vom Netzbetreiber nach § 19 Abs. 3 EEG 2009 über die gemein - same Messeinrichtung gemessen und im Verhältnis der jeweiligen Referenzerträge aufgeteilt abgerechnet werden. Sind die Voraussetzungen des § 19 Abs. 3 EEG 2009 erfüllt, kann die Abrechnung von Strom aus mehreren Windenergieanlagen im Verhältnis der jeweiligen…

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