Titel: Umfang der Auskunftspflicht eines Stromerzeugers gegenüber dem Netzbetreiber zum Zwecke der Berechnung der EEG-Umlage
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main Oberlandesgericht Frankfurt am Main (mit Außenstellen in Kassel und Darmstadt) (Hessen)
Datum: 13.03.2019
Aktenzeichen: 12 U 38/18
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EEG
Dokumentennummer:
19005485
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2019, Seite 332
Umfang der Auskunftspflicht eines Stromerzeugers gegenüber dem Netzbetreiber zum Zwecke der Berechnung der EEG-Umlage
- OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.03.2019 - 12 U 38/18 -*
Leitsatz der Redaktion:
Aus § 37 Abs. 3 EEG 2012 lässt sich kein Erfordernis der Zeitgleichheit zwischen Stromerzeugung und Stromverbrauch im Sinne einer Saldierung der erzeugten und verbrauchten Mengen entnehmen. Zur Ermittlung der (privilegierten) Eigenversorgung ist eine Monatssaldierung zulässig.
Zusammenfassung:
I. Sachverhalt:
1. Die Parteien streiten um die Berechnung bzw. die Höhe gesetzlicher EEG-Umlagen für die Jahre 2012 bis einschließlich Juli 2014. Die Klägerin betreibt ein Unternehmen, das in Teilen…