Regulatorische Behandlung des Jahresüberschusses von Netzbetreibern
- von Dipl.-Ing. Norbert Maqua, Berlin -*
Zur aktuellen Regulierungspraxis bei der Behandlung von Jahresüberschüssen von Strom- und Gasnetzbetreibern.
In der aktuellen Regulierungspraxis stellt sich die Frage, wie der Jahresüberschuss von Strom- und Gasnetzbetreibern behandelt wird. Grundlage der Ermittlung von zulässigen Netzkosten sind die Tätigkeitsabschlüsse für den Netzbetrieb. Da eine »Tätigkeit« nicht über gezeichnetes Kapital verfügt, kann nach den Vorgaben des Institutes der Wirtschaftsprüfer (IDW) das zugeordnete Eigenkapital in einer Summe in der Tätigkeitsbilanz ausgewiesen werden. In der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird der Jahresüberschuss bei Personengesellschaften und bei Vorliegen eines Gewinnabführungsvertrages als unverzinslich zur Verfügung stehendes Abzugskapital angesehen.
* Dipl.-Ing. Norbert Maqua ist Vorstand der enwima AG in Berlin.