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Titel: Keine Steuerfreiheit bei Ausgliederung von Wohnungen auf eine Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen)
Behörde / Gericht: Finanzgericht München
Datum: 19.06.2019
Aktenzeichen: 4 K 2515/16
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Recht der kommunalen Betriebe, Sonstiges Kommunalrecht
Dokumentennummer: 19005493 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2019, Seite 344

Keine Steuerfreiheit bei Ausgliederung von Wohnungen auf eine Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen)

- FG München, Urteil vom 19.06.2019 - 4 K 2515/16 -

Leitsatz der Redaktion:

Durch den Abschluss und Vollzug des Ausgliederungsvertrages auf eine Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) kann ein grunderwerbsteuerlicher Rechtsvorgang i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 GrEStG verwirklicht werden.

Für das Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen Aufgabe, die zu einer Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 GrEStG führen könnte, ist es wesentlich, dass sie ihre Grundlage im öffentlichen Recht hat und im öffentlichen Interesse wahrgenommen wird.

Eine bloß nach dem Privatrecht…

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