Titel: Keine Steuerfreiheit bei Ausgliederung von Wohnungen auf eine Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen)
Behörde / Gericht:
Finanzgericht München
Datum: 19.06.2019
Aktenzeichen: 4 K 2515/16
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Recht der kommunalen Betriebe,
Sonstiges Kommunalrecht
Dokumentennummer:
19005493
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2019, Seite 344
Keine Steuerfreiheit bei Ausgliederung von Wohnungen auf eine Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen)
- FG München, Urteil vom 19.06.2019 - 4 K 2515/16 -
Leitsatz der Redaktion:
Durch den Abschluss und Vollzug des Ausgliederungsvertrages auf eine Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) kann ein grunderwerbsteuerlicher Rechtsvorgang i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 GrEStG verwirklicht werden.
Für das Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen Aufgabe, die zu einer Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 GrEStG führen könnte, ist es wesentlich, dass sie ihre Grundlage im öffentlichen Recht hat und im öffentlichen Interesse wahrgenommen wird.
Eine bloß nach dem Privatrecht…