Titel: Entgeltliche Personalüberlassung durch juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR); Überleitungsregelung in Umstrukturierungsfällen
Behörde / Gericht:
Landesamt für Steuern Niedersachsen
Datum: 15.07.2019
Aktenzeichen: S-7107 – 8 – St 171
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Körperschaftssteuer/SolZ,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
19005491
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2019, Seite 341
Entgeltliche Personalüberlassung durch juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR); Überleitungsregelung in Umstrukturierungsfällen
- Landesamt für Steuern Niedersachsen, Verfügung vom 15.07.2019 - S-7107 - 8 - St 171 -
I. Beim Outsourcen von Aufgaben durch die öffentliche Hand auf eine GmbH, eine Anstalt oder Ähnliches ist es aus rechtlichen Gründen oftmals nicht möglich, dass der neue Aufgabenträger das vorhandene Personal übernimmt. Das Personal wird deshalb dem neuen Aufgabenträger gegen Erstattung der Kosten überlassen. Hierin liegt umsatzsteuerlich ein nachhaltiger Leistungsaustausch, der zur Unternehmereigenschaft der leistenden jPöR nach § 2 Abs. 1 UStG führt.
Gemäß Tz. I. der KSt-Kartei ND §…