Titel: Allgemeininteresse bei der Straßenreinigung
Behörde / Gericht:
VG Schleswig-Holstein
Datum: 06.02.2019
Aktenzeichen: 4 A 336/17
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
19005497
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2019, Seite 349
Allgemeininteresse bei der Straßenreinigung
- Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 06.02.2019 - 4 A 336/17 -
Leitsatz der Redaktion:
Nur unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse kann sichergestellt werden, dass das Allgemeininteresse so bemessen wird, dass der Gebührensatz die Kosten der Straßenreinigung vorteilsgerecht verteilt.
Der Kläger wendet sich gegen die Festsetzung und Aufforderung zur Zahlung von Straßenreinigungsgebühren. Mit Bescheid vom 10.01.2017 setzte die Beklagte gegenüber dem Kläger u.a. die Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2017 i.H.v. 122,84 € fest. Dabei legte die…