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Titel: Festlegungen der BNetzA zum Eigenkapitalsatz der 3. RegP für Gas und Strom bestätigt
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 09.07.2019
Aktenzeichen: EnVR 52/18
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 19005443 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2019, Seite 302

Festlegungen der BNetzA zum Eigenkapitalsatz der 3. RegP für Gas und Strom bestätigt

- BGH, Beschluss vom 09.07.2019 - EnVR 52/18 -*

Leitsätze des Gerichts:

  1. Die Regulierungsbehörde ist auch dann nicht ohne Weiteres verpflichtet, den von ihr anhand einer bestimmten Methode ermittelten Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung von Eigenkapital einer Überprüfung oder Plausibilisierung anhand anderer Methoden zu unterziehen, wenn sich die Situation auf den Finanzmärkten in den für die Beurteilung maßgeblichen Zeiträumen als historisch einzigartig darstellt.
  2. Eine Entscheidung, die eine Behörde verpflichtet, einen Betroffenen unter Beachtung der…
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