Titel: Beschluss der BNetzA zum Xgen Gas aufgehoben
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 10.07.2019
Aktenzeichen: VI-3 Kart 721/18 [V]
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
19005446
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2019, 306
Beschluss der BNetzA zum Xgen Gas aufgehoben
- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.07.2019 - VI-3 Kart 721/18 [V] -*
Leitsätze des Gerichts:
1. Methodik
- Angesichts der Komplexität der Törnquist- und der Malmquist- Methode in Abhängigkeit von der jeweils verfügbaren Datengrundlage ist keine Methode als deutlich überlegen einzustufen. Der BNetzA steht deshalb bei der Auswahl der Methode ein Beurteilungsspielraum zu.
- Die Residualbetrachtung zur Ermittlung der gesamtwirtschaftlichen Bestandteile ist mit § 9 Abs. 1 und 3 S. 1 ARegV vereinbar. § 9 Abs. 1 ARegV gibt nicht zwingend die getrennte Ermittlung von vier Einzelwerten…