Titel: Beginn der Verjährung einer Vergütungsforderung des Stromlieferanten
Autor:
RA Michael Brändle
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 17.07.2019
Aktenzeichen: VIII ZR 224/18
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
19005442
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2019, Seite 300
Beginn der Verjährung einer Vergütungsforderung des Stromlieferanten
- BGH, Urteil vom 17.07.2019 - VIII ZR 224/18 -*
Leitsatz des Gerichts:
Der Beginn der Verjährung einer Vergütungsforderung des Stromlieferanten in der Grundversorgung setzt die Fälligkeit seiner Forderung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 StromGVV und somit die Erteilung einer Abrechnung voraus. Dies gilt auch dann, wenn der Versorger nicht innerhalb der in § 40 Abs. 4 EnWG bestimmten Fristen abgerechnet hat.
Anmerkung:
1. Der beklagte Kunde ist Eigentümer eines Hauses, in dem sich die vom klagenden Grundversorger im Zeitraum vom 11.11.2010 bis zum 30.10.2012 im Rahmen der…