Titel: Vorteil durch Geschossflächenmehrung bei einer Grundstücksteilung
Behörde / Gericht:
VGH Bayern
Datum: 08.02.2018
Aktenzeichen: 20 BV 16.1692
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
19005051
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2019, Seite 28
Vorteil durch Geschossflächenmehrung bei einer Grundstücksteilung
- VGH Bayern, Urteil vom 08.02.2018 - 20 BV 16.1692 -*
Leitsatz der Redaktion:
Ein bereits für ein ungeteiltes Grundstück erhobener Beitrag kann wegen des Grundsatzes der Einmaligkeit der Beitragserhebung nicht erneut für die Abgeltung des Vorteils bei der Nacherhebung berücksichtigt werden. Die Anrechnung des bereits abgerechneten Vorteils ist anteilsmäßig nach der Größe der Grundstücke nach der Grundstücksteilung vorzunehmen.
Die Kläger wenden sich gegen die Erhebung eines Beitrages für die vom Beklagten als öffentliche Einrichtung betriebene Entwässerungsanlage. Das…