Titel: Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts nach § 2 Abs. 3 UStG
Behörde / Gericht:
Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Datum: 15.08.2018
Aktenzeichen: S 7107
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
EU-Recht,
Kommunales Haushaltsrecht,
Recht der kommunalen Betriebe,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
19005047
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2019, Seite 24
Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts nach § 2 Abs. 3 UStG
- OFD Karlsruhe, Schreiben vom 15.08.2018 - S 7107 -
1. Bisherige Rechtslage
Nach § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts (jPöR) Unternehmer, wenn sie einen Betrieb gewerblicher Art i.S.d. § 4 KStG oder einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhält. Im Umkehrschluss ist die Unternehmereigenschaft der jPöR nicht gegeben, wenn sie hoheitlich oder vermögensverwaltend tätig ist bzw. ihre Umsätze die Gewichtigkeitsgrenze der R 4.1 Abs. 5 KStR 2010 von 30.678 € (ab 2015 von 35.000 €) nicht…