Titel: Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug einer Kurgemeinde
Behörde / Gericht:
Finanzgericht BadenWürttemberg (in Stuttgart, Außenstelle in Freiburg im Breisgau)
Datum: 18.10.2018
Aktenzeichen: 1 K 1458/18
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EU-Recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Recht der kommunalen Betriebe,
Sonstiges Kommunalrecht,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
19005050
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2019, Seite 26
Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug einer Kurgemeinde
- FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.2018 - 1 K 1458/18 -
Leitsatz der Redaktion:
Eine Kurgemeinde erbringt - abgesehen z.B. von der teilweise privatrechtlichen, entgeltlichen Überlassung des Kurhauses für Veranstaltungs- und Restaurationszwecke - gegenüber den Kurgästen Leistungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage. Sie handelt insoweit nicht als Unternehmerin, zumal aufgrund der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung der Benutzung der kommunalen Einrichtungen ein Wettbewerb mit privaten Anbietern rein theoretisch ist. Private Anbieter können für die Bereitstellung…