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Titel: Kein 40-Euro-Verzugsanspruch des Arbeitnehmers bei Lohnverzug des Arbeitgebers
Autor: Katharina Kanne
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 25.09.2018
Aktenzeichen: 8 AZR 26/18
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 19005054 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2019, Seite 31

Kein 40-Euro-Verzugsanspruch des Arbeitnehmers bei Lohnverzug des Arbeitgebers

- BAG vom 25.09.2018 - 8 AZR 26/18 -

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer bei Verzug des Arbeitgebers mit der Entgeltzahlung keinen Anspruch auf Zahlung einer Verzugspauschale in Höhe von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB hat.

Der Gesetzgeber hatte im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vom 22.07.2014 in einer Neufassung des § 288 Abs. 5 BGB geregelt, dass bei Schuldnerverzug mit Entgeltforderungen dem Gläubiger stets eine Pauschale von 40,00 EUR zusteht, soweit der Schuldner kein Verbraucher ist. Da…

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