Titel: Kein 40-Euro-Verzugsanspruch des Arbeitnehmers bei Lohnverzug des Arbeitgebers
Autor:
Katharina Kanne
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 25.09.2018
Aktenzeichen: 8 AZR 26/18
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
19005054
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2019, Seite 31
Kein 40-Euro-Verzugsanspruch des Arbeitnehmers bei Lohnverzug des Arbeitgebers
- BAG vom 25.09.2018 - 8 AZR 26/18 -
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer bei Verzug des Arbeitgebers mit der Entgeltzahlung keinen Anspruch auf Zahlung einer Verzugspauschale in Höhe von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB hat.
Der Gesetzgeber hatte im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vom 22.07.2014 in einer Neufassung des § 288 Abs. 5 BGB geregelt, dass bei Schuldnerverzug mit Entgeltforderungen dem Gläubiger stets eine Pauschale von 40,00 EUR zusteht, soweit der Schuldner kein Verbraucher ist. Da…