Titel: Grundstücksbezogener Artzuschlag bei einem Bildungszentrum
Behörde / Gericht:
VGH Hessen
Datum: 18.12.2017
Aktenzeichen: 5 A 679/16
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
19005053
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2019, Seite 30
Grundstücksbezogener Artzuschlag bei einem Bildungszentrum
- VGH Hessen, Urteil vom 18.12.2017 - 5 A 679/16 -*
Leitsatz des Gerichts:
Ein Bildungszentrum, das seiner Art nach wie ein Tagungshotel betrieben wird, ist straßenbeitragsrechtlich als gewerbliche Grundstücksnutzung zu qualifizieren. Bei entsprechender satzungsrechtlicher Grundlage ist in diesem Fall der Eigentümer auch in anderen als Gewerbe-, Industrie-, Kern- und Sondergebieten zu einem grundstücksbezogenen Artzuschlag heranzuziehen.
Mit Urteil vom 16.11.2015 hat das VG Gießen den Bescheid über die Heranziehung der Kläger zu einem Straßenbeitrag für den grundhaften…