Titel: Einsichtsrecht der Ratsfraktion in Gewerbesteuerakten und Steuergeheimnis
Behörde / Gericht:
OVG NRW
Datum: 06.11.2018
Aktenzeichen: 15 A 2638/17
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Abgabenordnung,
Sonstiges Kommunalrecht
Dokumentennummer:
19005048
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2019, Seite 24
Einsichtsrecht der Ratsfraktion in Gewerbesteuerakten und Steuergeheimnis
- OVG NRW, Urteil vom 06.11.2018 - 15 A 2638/17 -*
Leitsätze des Gerichts:
- Offenbaren im Sinne von § 30 Abs. 2 AO ist die Offenlegung eines im Zeitpunkt der Offenlegung noch bestehenden Geheimnisses, das ein Dritter (noch) nicht, nicht in diesem Umfang, nicht in dieser Form oder nicht sicher kennt. Auch ein Ratsmitglied, das nach § 55 Abs. 4 Satz 1 GO NRW Einsicht in Gewerbesteuerakten nehmen soll, ist in diesem Verständnis ein »Dritter«. (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 28. August 1997 - 15 A 3432/94 -, juris Rn. 32)
- Es bemisst sich allein…