Titel: Abgabe auf Ausfuhr von Elektrizität unzulässig
Autor:
RA Eduard Hartmann
Behörde / Gericht:
EuGH in Luxemburg
Datum: 06.12.2018
Aktenzeichen: C – 305/17, FENS spol. s r.o./Slovenskà republika
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EU-Recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
19005044
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2019, Seite 21
Abgabe auf Ausfuhr von Elektrizität unzulässig
- EuGH, Urteil vom 06.12.2018 - C - 305/17, FENS spol. s r.o./Slovenskà republika -*
Leitsatz der Redaktion:
Die Mitgliedstaaten dürfen keine Abgabe auf die Ausfuhr von in ihrem Hoheitsgebiet erzeugter Elektrizität einführen. Eine solche Abgabe ist mit den Art. 28 und 30 AEU-Vertrag nicht vereinbar und stellt eine Abgabe mit zollgleicher Wirkung dar, die auch nicht durch das Ziel gerechtfertigt werden kann, im Inland die Sicherheit der Elektrizitätsversorgung zu gewährleisten.
Ausgangsverfahren und Vorlagefragen
Um die Zuverlässigkeit und die Stabilität des…