Keine Methodikfestlegung der Regulierungsbehörde durch Hinweise per E-Mail
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2017 - VI 5 kart 20/16 (5)
Leitsatz des Gerichts:
Gibt die Regulierungsbehörde den ihrer Zuständigkeit unterliegenden Netzbetreibern im Vorfeld der Kostenprüfung Hinweise zum Inhalt und der Struktur des Berichts nach §§ 6 Abs. 1 Satz 2 ARegV, 28 GasNEV lediglich per e-mail und wählt sie nicht die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit einer Methodikfestlegung, so sprechen schon die äußerlich gewählte Form einer E-Mail, die weder als Festlegung bezeichnet noch mit einem Tenor versehen ist und im Übrigen keinerlei Rechtsbehelfsbelehrung enthält, und das Fehlen des gesetzlich vorgegebenen Verfahrens gegen die Qualifikation der e-mail als Festlegung.
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