Titel: Nacherhebung von Herstellungsbeiträgen bei Altanschließern
Behörde / Gericht:
VGH Bayern
Datum: 13.07.2017
Aktenzeichen: 20 B 16.1695
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
18004823
ebenso Versorgungswirtschaft 9/2018, Seite 283
Nacherhebung von Herstellungsbeiträgen bei Altanschließern
- VGH Bayern, Urteil vom 13.07.2017 - 20 B 16.1695 -
Leitsätze des Gerichts:
- Wird nach nichtigem Satzungsrecht erstmals eine Beitrags- und Gebührensatzung erlassen, die den Geschossflächenbeitrag nach der zulässigen Geschossfläche abrechnet, so können Altanschließer nur zu einem Herstellungsbeitrag herangezogen werden, wenn die Zwanzigjahresfrist nach Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 b) bb) KAG noch nicht abgelaufen ist.
- Gleiches gilt für einen Nacherhebungstatbestand, der für Altanschließer vorsieht, dass sie zu einem Beitrag für die zulässige Geschossfläche erst herangezogen…