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Titel: Erlass von Abgaben wegen persönlicher Unbilligkeit
Behörde / Gericht: VGH Bayern
Datum: 26.06.2017
Aktenzeichen: 4 ZB 17.531
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verfahrensrecht
Dokumentennummer: 18004825 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2018, Seite 285

Erlass von Abgaben wegen persönlicher Unbilligkeit

- VGH Bayern, Beschluss vom 26.06.2017 - 4 ZB 17.531 -

Leitsatz der Redaktion:

Ein Erlass von Abgaben wegen persönlicher Unbilligkeit (Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a BayKAG i.V.m. § 227 AO) ist nur möglich, wenn die Abgabenerhebung die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Steuerpflichtigen vernichten oder ernstlich gefährden würde. Der Billigkeitserlass muss mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Steuerpflichtigen verbunden sein. Ein Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze würde die wirtschaftliche Situation des Steuerpflichtigen nicht verbessern, sodass bei…

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