Titel: Anmerkung zu OLG Dresden, Urteil vom 12.09.2017 – 9 U 455/17
Autor:
RA Dr. Christian Rühr
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Dresden (Sachsen)
Datum: 12.09.2017
Aktenzeichen: 9 U 455/17
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer:
18004819
ebenso Versorgungswirtschaft 9/2018, Seite 279
Anmerkung zu OLG Dresden, Urteil vom 12.09.2017 – 9 U 455/17
In der Rechtsprechung hält die juristische Aufarbeitung von Fragen an, die sich verstärkt seit dem Jahr 2015 zu den EEG-Mitteilungspflichten von Stromlieferanten (EVU) gegenüber den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) und möglichen EEG-Zinsforderungen der ÜNB stellen. Damals verlangten ÜNB von den EVU u. a. dann Zinsen, wenn die Summe der unterjährigen EVU-Meldungen des monatlichen Stromletztverbraucherabsatzes von der später in der EEG-Endabrechnung testierten Jahresliefermenge abwich.1 Nach zuvor mehreren erstinstanzlichen Gerichten2 hatte inzwischen das…