Titel: Allenfalls eingeschränkter EEG-Zinsanspruch des Übertragungsnetzbetreibers gegen Versorgungsunternehmen für Energielieferungen im Jahr 2014
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Dresden (Sachsen)
Datum: 12.09.2017
Aktenzeichen: 9 U 455/17
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EEG
Dokumentennummer:
18004818
ebenso Versorgungswirtschaft 9/2018, Seite 278
Allenfalls eingeschränkter EEG-Zinsanspruch des Übertragungsnetzbetreibers gegen Versorgungsunternehmen für Energielieferungen im Jahr 2014
- OLG Dresden, Urteil vom 12.09.2017 - 9 U 455/17 -*
Aus den Gründen:
I. Von der Darstellung des Sachverhalts wird abgesehen, weil ein Rechtsmittel gegen das Urteil unzweifelhaft nicht zulässig ist, §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 26 Nr. 8 EGZPO.
II. Die zulässige Berufung der Beklagten ist begründet.
1. Der Antrag der Klägerin, die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache in Höhe von 1.611,63 EUR festzustellen, bleibt ohne Erfolg. Er hätte nur dann erfolgreich sein können, wenn der Klägerin gegen die Beklagte eine entsprechende Forderung zugestanden hätte,…