Titel: Sachgrundlose Befristung nicht mehr alle drei Jahre möglich
Autor:
Dr. Christoph Kistler
Behörde / Gericht:
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (BVerfG)
Datum: 06.06.2018
Aktenzeichen: 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
18004784
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2018, Seite 255
Sachgrundlose Befristung nicht mehr alle drei Jahre möglich
- BVerfG, Beschluss vom 06.06.2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 -
Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist Voraussetzung für den Abschluss eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags, dass nicht bereits zuvor ein Arbeitsvertrag zwischen den Parteien bestand. Umstritten ist hierbei, ob »bereits zuvor« im Sinne von »jemals zuvor« zu verstehen ist (so die Mehrheit der Landesarbeitsgerichte) oder ob es eine zeitliche Beschränkung gibt. Letzteres hatte das BAG vertreten: Nach drei Jahren Karenzzeit sollte erneut ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis abgeschlossen werden…