Titel: Pauschaler Mengenansatz bei der Erhebung von Schmutzwassergebühren
Behörde / Gericht:
VGH Bayern
Datum: 26.06.2017
Aktenzeichen: 20 CS 17.346
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Abwasserrecht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
18004781
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2018, Seite 252
Pauschaler Mengenansatz bei der Erhebung von Schmutzwassergebühren
- VGH Bayern, Beschluss vom 26.06.2017 - 20 CS 17.346 -
Leitsatz der Redaktion:
Eine Pauschalierung bei Eigenwassergewinnungsanlagen, wonach im ländlichen Bereich ein Abwasseranfall von 30 bis 60 m³ pro Person als sachgerecht angesehen werden kann, ist nicht zu beanstanden. Die Satzung kann einen bestimmten Wasserverbrauch pro Person und Jahr unterstellen.
Mit Schreiben vom 28.7.2016 wies die Antragsgegnerin den Antragsteller darauf hin, dass bisher keine Schmutzwassergebühren für der Entwässerungseinrichtung zugeführtes Wasser aus privaten Regenwassersammelanlagen…