Titel: Zulässigkeit von Rücklagen im Regiebetrieb einer kommunalen Gebietskörperschaft
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 30.01.2018
Aktenzeichen: VIII R 42/15
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ,
Kapitalertragsteuer/SolZ,
Körperschaftssteuer/SolZ,
Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer:
18004740
ebenso Versorgungswirtschaft 7/2018, Seite 217
Zulässigkeit von Rücklagen im Regiebetrieb einer kommunalen Gebietskörperschaft
- BFH, Urteil vom 30.01.2018 - VIII R 42/15 -*
Leitsatz des Gerichts:
Die Bildung einer Rücklage i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG ist auch im Fall des Regiebetriebs einer kommunalen Gebietskörperschaft zulässig. Mangels gesetzlicher Beschränkungen reicht für deren steuerliche Anerkennung jedes »Stehenlassen« der handelsrechtlichen Gewinne als Eigenkapital aus, sofern anhand objektiver Umstände nachvollzogen und überprüft werden kann, dass dem Regiebetrieb die entsprechenden Mittel weiterhin als Eigenkapital zur Verfügung stehen sollen.
Zusammenfassung:
Die…