Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Umstellung von der zentralen auf die dezentrale Schmutzwasserentsorgung
Behörde / Gericht: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg [in Berlin) (für Berlin und Brandenburg]
Datum: 23.03.2017
Aktenzeichen: OVG 9 S 1.17
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Abwasserrecht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 18004742 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2018, Seite 219

Umstellung von der zentralen auf die dezentrale Schmutzwasserentsorgung

- OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.03.2017 - OVG 9 S 1.17 -

Leitsatz der Redaktion:

Bei der Umstellung von einer zentralen auf eine dezentrale Entsorgung ist grundsätzlich eine satzungsmäßige Übergangsregelung erforderlich. Diese kann ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn alle von der Umstellung Betroffenen die Möglichkeit haben, sich praktisch auf die Umstellung einzurichten sowie die Umstellung selbst gerichtlich überprüfen zu lassen.

Wegen der Sanierungsbedürftigkeit der Kläranlage G... und der dorthin führenden Kanäle fasste die Verbandsversammlung des Wasser-…

Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar.
Sie haben die Möglichkeit, das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.
weitere Infos | zum Login (für das Online Angebot registrierte Abonnenten)

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche