Titel: Umstellung von der zentralen auf die dezentrale Schmutzwasserentsorgung
Behörde / Gericht:
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg [in Berlin) (für Berlin und Brandenburg]
Datum: 23.03.2017
Aktenzeichen: OVG 9 S 1.17
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Abwasserrecht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
18004742
ebenso Versorgungswirtschaft 7/2018, Seite 219
Umstellung von der zentralen auf die dezentrale Schmutzwasserentsorgung
- OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.03.2017 - OVG 9 S 1.17 -
Leitsatz der Redaktion:
Bei der Umstellung von einer zentralen auf eine dezentrale Entsorgung ist grundsätzlich eine satzungsmäßige Übergangsregelung erforderlich. Diese kann ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn alle von der Umstellung Betroffenen die Möglichkeit haben, sich praktisch auf die Umstellung einzurichten sowie die Umstellung selbst gerichtlich überprüfen zu lassen.
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