Titel: Selbständigkeit einer Stichstraße
Behörde / Gericht:
VGH Hessen
Datum: 08.02.2017
Aktenzeichen: 5 B 3030/16
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
18004744
ebenso Versorgungswirtschaft 7/2018, Seite 221
Selbständigkeit einer Stichstraße
- VGH Hessen, Beschluss vom 08.02.2017 - 5 B 3030/16 -*
Leitsätze des Gerichts:
- Die Frage der anlagenmäßigen Selbstständigkeit einer Stichstraße gegenüber dem Hauptstraßenzug beantwortet sich aufgrund der natürlichen Betrachtungsweise.
- Die unterschiedliche Verkehrsbedeutung von Stichstraße - zwangsläufig dem Anliegerverkehr dienend - und Hauptstraßenzug - überwiegend dem inner- oder überörtlichen Durchgangsverkehrs dienend - ist eines unter verschiedenen Kriterien zur Beantwortung der Frage nach der Selbstständigkeit der Stichstraße (ständige Rechtsprechung des Senats).
Di…