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Titel: Keine Übereignung von vorhandenen Fernwärmeverteilungsanlagen an das Land Berlin nach Auslaufen des Konzessionsvertrags
Autor: Dr. Thomas Höch
Behörde / Gericht: VG Berlin
Datum: 30.06.2017
Aktenzeichen: 4 K 16/15
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Konzessionsabgaberecht, Verfahrensrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbs-/Kartellrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 18004738 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2018, Seite 213

Keine Übereignung von vorhandenen Fernwärmeverteilungsanlagen an das Land Berlin nach Auslaufen des Konzessionsvertrags

- VG Berlin, Urteil vom 30.06.2017 - 4 K 16/15 -*

Leitsätze des Gerichts:

  1. Die Einräumung von Wegenutzungsrechten für Leitungen der öffentlichen Versorgung richtet sich im Land Berlin nach öffentlichem Recht.
  2. Eine auf Feststellung eines Übereignungsanspruchs gerichtete Klage ist nicht subsidiär zu einer Leistungsklage, wenn diese wegen eines noch ausstehenden Leistungsbestimmungsrechts durch Gutachter, deren Tätigwerden von dem zur Feststellung begehrten Anspruch abhängt, nicht dem Bestimmtheitsgrundsatz entsprechend formuliert werden könnte.
  3. Das Land Berlin hat keinen…
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