Titel: Berechtigtes Interesse des unterlegenen Bieters an der Ersteinschätzung der Rechtmäßigkeit der Vergabeentscheidung und des Vertragsabschlusses mit dem Neukonzessionär im gerichtlichen Eilverfahren
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main Oberlandesgericht Frankfurt am Main (mit Außenstellen in Kassel und Darmstadt) (Hessen)
Datum: 26.02.2018
Aktenzeichen: 11 W 2/18 (Kart)
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Konzessionsabgaberecht
Dokumentennummer:
18004739
ebenso Versorgungswirtschaft 7/2018, Seite 216
Berechtigtes Interesse des unterlegenen Bieters an der Ersteinschätzung der Rechtmäßigkeit der Vergabeentscheidung und des Vertragsabschlusses mit dem Neukonzessionär im gerichtlichen Eilverfahren
- Anmerkung zu OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.02.2018 - 11 W 2/18 (Kart) -*
Vorbemerkung der Redaktion: Der in VersorgW, Heft 5/2018 abgedruckte Beschluss des OLG Frankfurt enthält Feststellungen zum Verhältnis von einstweiligen Rechtsschutz und Hauptsacheverfahren hinsichtlich § 47 EnWG bei der Vergabe von Wegenutzungsverträge (siehe hierzu die Anmerkung von Kermel/Lautenbach ebenfalls in Heft 5/2018). Die Feststellungen betreffen insbesondere § 47 Abs. 5 EnWG, der im Fall der Nichtabhilfe der Rügen von beteiligten Unternehmen durch die Gemeinde, die Durchführung…